Vereinbarung zur Nutzung von Fotoaufnahmen
zwischen
„Urheber“
und
Filterfotograf / Riko Best
- nachstehend als „Lizenznehmer“ bezeichnet -
Geltungsbereich
Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung ist die Übertragung von Nutzungsrechten an den in diesem Formular übersendeten Fotoaufnahmen.
Der Übersender ist der alleinige Urheber und versichert, dass er der alleinige Inhaber aller uneingeschränkten Rechte an den zu überlassenden Aufnahmen und damit berechtigt ist, dem Lizenznehmer die vertragsgegenständlichen Nutzungsrechte an den aufgeführten Werken einzuräumen.
Lizenzbestimmungen
Der Lizenznehmer erhält vom Urheber die nachfolgend definierten Nutzungsrechte.
Grundsätzlich erhält der Lizenznehmer nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht. Gegebenenfalls weitere betroffene Rechte wie das der abgebildeten Personen, Handelsmarken, Kunstwerke, Bauwerke u. a. müssen vom Lizenznehmer für den vorgesehenen Nutzungszweck eigenverantwortlich abgeklärt und eingeholt werden.
Verwendungszweck
Es werden Nutzungsrechte in folgender Form erteilt:
Druckbilder
Verwendung in Printmedien sowie weiteren traditionellen Druckerzeugnissen (z. B. Broschüren, Plakate, Flyer). Innerhalb der gleichen Unternehmung ist die mehrmalige Verwendung gestattet.
Webbilder und Präsentationsbilder
Verwendung im Internet (z. B. auf Webseite, Sozialen Netzwerken) oder in Präsentationen inklusive Weitergabe innerhalb der Präsentation in elektronischer oder individuell ausgedruckter Form.
Nicht zulässige Verwendung
Die Fotoaufnahmen können vom Lizenznehmer für seinen Verwendungszweck geringfügig abgeändert werden. Nicht gestattet sind insbesondere Abänderungen, welche die ursprüngliche Bildaussage so entstellen, dass dem Urheber persönliche Nachteile wie beispielsweise Rufschädigung auferlegt werden sowie Abänderungen, die durch weitere Rechte (z. B. Persönlichkeitsrecht, Markenrecht) eingeschränkt und untersagt sind. In diesen Fällen ist beim Rechteinhaber die ausdrückliche schriftliche Bewilligung einzuholen.
Weiterverkauf
Der Weiterverkauf oder die Weitergabe der Aufnahmen ist nicht zulässig. Ausgenommen ist die Weitergabe als Bestandteil eines größeren Werkes oder die Weitergabe dafür vorgesehener, gesondert überlassener Aufnahme.
Sicherheit und Datenschutz
Der Urheber übernimmt alle üblichen und zumutbaren Anstrengungen bezüglich Sicherheit, insbesondere hinsichtlich der Vertraulichkeit von Lizenznehmer- und Zahlungsdaten. Eine weitergehende Gewährleistung – insbesondere Schadenersatzansprüche betreffend – wird durch den Urheber nicht erbracht.
Beendigung der Nutzungsvereinbarung
Das mit dieser Vereinbarung eingeräumte Nutzungsrecht endet automatisch mit der zwischen dem Urheber und dem Lizenznehmer bestehenden Kundenverbindung. Noch im Umlauf befindliche Werbematerialien, die während der Gültigkeit dieser Vereinbarung in autorisierter Form unter Beachtung des hier festgelegten Nutzungszweckes noch in Umlauf sind (z. B. Drucksachen, Zeitschriften, Flyer) dürfen bis zum Verbrauch der jeweiligen Auflagen noch in Nutzung gehalten werden.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden bzw. Regelungslücken offenbar werden, so berührt dies die Wirksamkeit der nicht betroffenen Vertragspassagen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder unvollständigen Regelungen treten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.